Satzung: Das Hertensteiner Programm        Datum: 11-11-2009
  
                       


   Hertenstein liegt in der Schweiz am Vierwaldstätter See im Kanton LUZERN nahe Weggis.
   Das Hertensteiner Kreuz erinnert an das erste EUB Symbol und die EUROPA-Fahne.
   Auf Einladung der EUROPA-UNION Schweiz trafen sich die europäischen Föderalisten,
   die durch die Rede Winston Churchills angeregt wurden, in der dieser die Gründung der
   vereinigten Staten von Europa forderte, und beschlossen das nachfolgende Programm.

   An den 12 Punkte orientiert sich die EUROPA-UNION DEUTSCHLAND und beschloss:


   Die EUD- EB-NRW bekennt sich zum Hertensteiner Programm vom
   21. September 1946, es lautet:

   1. Eine auf föderativer Grundlage errichtete europäische Gemeinschaft ist ein
       notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.
   2. Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den demokratischen Aufbau
       von unten nach oben verlangen, soll die europäische Völkergemeinschaft die
       Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten, selbst schlichten.
   3. Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein
       und bildet eine regionale Körperschaft im Sinne des Artikel 52 der Charta.
   4. Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen,
       politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete
       Föderation.
   5. Die Europäische Union steht allen Völkern europäischer Wesensart, die ihre
       Grundsätze anerkennen, zum Beitritt offen.
   6. Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung
       der Europäischen Bürgerrechte fest.
   7. Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen in seiner Verantwortung
       gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehört.
   8. Die Europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau und für die
       wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit sowie dafür, dass der
       technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.
   9. Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede
       Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgendeiner fremden Macht zu sein.
   10. Im Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände, die auf freier
       Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar wünschenswert.
   11. Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes
       und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Völker, großer und kleiner, zu sichern.
   12. Durch den Beweis, dass es seine Schicksalsfragen im Geiste des Föderalismus
       selbst lösen kann, soll Europa einen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem
       Weltbund der Völker leisten.



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